Höhere Anforderungen für die deutschen Schwimmabzeichen

Seit dem 01. Januar 2020 gilt eine neue Prüfungsordnung für die deutschen Schwimmabzeichen, weshalb die Anforderungen an einigen Stellen höher geworden sind. Wichtigtes Ziel dieser Änderung ist es, sicher schwimmen zu können.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Anpassungen, die wir in unseren Kursen selbstverständlich berücksichtigen:

Seepferdchen

  • Es wird klargestellt, dass der Sprung vom Beckenrand und die 25 Meter Schwimmen in einer Abfolge zu erfolgen haben.
  • Das Schwimmen in Bauch oder Rückenlage muss nun in der Grobform beherrscht werden. Entscheidet sich der Prüfling für das Schwimmen in Bauchlage, muss ab sofort erkennbar ins Wasser ausgeatmet werden.

Bronze

  • Der Sprung vom Beckenrand muss kopfwärts erfolgen (bisher: “Sprung vom Beckenrand”). Es folgt ein Dauerschwimmen über 15 Minuten, bei dem mindestens 200 Meter zurückgelegt werden müssen (bisher waren 200 Meter in weniger als 15 Minuten gefordert. Das Schwimmen konnte danach beendet werden).
  • Neu ist, dass der Schwimmstil nicht beliebig ist, sondern 150 Meter in Bauch- oder Rückenlage und 50 Meter in der anderen Körperlage geschwommen werden müssen. Der Wechsel zwischen Bauch- und Rückenlage erfolgt während des Schwimmens ohne Festhalten.
  • Eine Schwimmart muss erkennbar sein.
  • Beim Sprung vom Startblock oder 1-Meter-Brett wird ein Paketsprung verlangt (bisherige Formulierung: “Sprung aus 1 m Höhe”).

Silber

  • Auch hier gibt es jetzt ein Dauerschwimmen. Die Prüflinge müssen 20 Minuten am Stück schwimmen und dabei mindestens 400 Meter zurücklegen. Bisher war eine Strecke von 400 Metern in höchstens 25 Minuten gefordert.
  • Ob 300 Meter in Bauch- und 100 Meter in Rückenlage absolviert werden oder andersrum ist ab sofort freigestellt. Der Wechsel zwischen Bauch- und Rückenlage erfolgt während des Schwimmens ohne Festhalten.
  • Eine Schwimmart muss erkennbar sein.
  • Das 10-Meter-Streckentauchen erfolgt mit einem Abstoß.

Gold

  • Die neue Prüfungsordnung sieht ein Dauerschwimmern über 30 Minuten vor, bei dem mindestens 800 Meter zurückgelegt werden müssen (650 Meter in Bauch- oder Rückenlage und 150 Meter in der anderen Körperlage). Bisher waren 600 Meter in höchstens 24 Minuten verlangt.
  • 50 Meter Brustschwimmen in höchstens 1:15 Minuten (bisher: 1:10 Minuten).
  • 10-Meter-Streckentauchen ohne Abstoß (bisher: 15 Meter mit Abstoß)

Die komplette Prüfungsordnung mit den Anforderungen für die Rettungsschwimmabzeichen können Sie hier als PDF downloaden.